Allgemeine Geschäftsbedingungen


ebs ATuS GmbH – www.keinegrabkosten.de (Stand: 27.12.2021)

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge mit unseren Kunden („Auftragsgeber“ im Folgenden genannt) zur Vorbereitung und Durchführung einer Bestattung (Bestattungsauftrag ≙ Bestattungsvertrag) sowie Vereinbarung der Bestattungsvorsorge (Bestattungsvertrag zum späteren Zeitpunkt des Todesfalls).

Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Textform bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Bestattungsvertrag kommt mit der Annahme des verbindlichen Angebots, der Akzeptanz unseres vorgefassten Bestattungsvertrags im Internet (PDF unter www.keine grabkosten.de) bzw. dem von Ihnen ONLINE auszufüllenden Bestattungsvertrags im Internet (ONLINE unter www.keine grabkosten.de) mit digitaler Zustellung an uns oder der Unterzeichnung des Auftrags (falls komplexere Ausstattungswünsche gefordert sind) durch den Auftraggeber zustande.
Digital übermittelte Aufträge an die Empfangskanäle von ebs ATuS GmbH per Internet oder E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, da er hiermit allein schon seine Willensbekundung ausdrücklich und qualifiziert mitteilt.
Eine Unterschrift seitens Auftraggeber bzw. ebs ATuS GmbH bedarf es nicht zwingend.

An abgegebene verbindliche Angebotspreise halten wir uns bei Bestattungsverträgen 3 Tage gebunden. Bei Bestattungsvorsorge-verträgen gelten die aktuellen Tagespreise zum Zeitpunkt des Todesfalles.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ungeachtet einer Erbenstellung gegenüber von ebs ATuS GmbH zur Zahlung aller Bestattungskosten.

Der Auftraggeber versichert, nicht durch das Totensorgerecht Dritter an der Erteilung eines Bestattungsauftrages gehindert zu sein.

ebs ATuS GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen.

§ 3 Vertragsabschluss außerhalb unserer Geschäftsräume

Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume der ebs ATuS GmbH (z.B. im Internet als PDF-Auftrag oder ONLINE Auftrag, Altenheim, Krankenhaus) oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt Folgendes:

Widerrufsbelehrung eines „außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrages“

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen unter Angabe von stichhaltigen Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post eingeschriebenen Briefes) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden (maßgebend ist das Datum des Poststempels).

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen 50% der Zahlungen abzüglich der angefallenen Administrationskosten und Entgelte, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Unter oben erwähnten Umständen kann ein solcher Rücktritt sogar die bereits entrichteten Kosten zumal übersteigen. Dies muss von Fall zu Fall von uns bewertet werden. In jedem Falle sind gemäß der beauftragten Bestattungsart und der Bestattungsform Rücksendungen von sterblichen Überresten und Urnensendungen nicht mehr möglich. Gerade bei stillen Bestattungen kann das Prozedere bereits im Vorgang oder sogar abgeschlossen sein. Eine Umkehrung daher unmöglich.

Verzicht des Widerrufs aufgrund sofortigen Vertrag-Vollzugs.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ihm aufgrund der Umstände bei Vertragsabschluss (Auftragserteilung außerhalb der Geschäftsräume der
ebs ATuS GmbH) grundsätzlich das oben beschriebene Widerrufsrecht zusteht und zwar bis 14 Tage nach Vertragsschluss. Ihm ist ebenfalls bekannt, dass er mit seiner Erklärung endgültig auf sein Widerrufsrecht verzichtet, sobald ebs ATuS GmbH mit der Ausführung der Leistung beginnt. Insofern bestätigt der Auftraggeber im Bestattungsauftrag ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung sofort beginnen darf und dass er, der Auftraggeber, insoweit endgültig auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

§ 4 Gegenstand der Leistung

Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den zur Durchführung der Bestattung notwendigen Fremdleistungen.
Nachträglich, zusätzlich in Auftrag gegebene bzw. obligatorisch notwendige, im Interesse des Auftraggebers liegende Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe weiter berechnet.

§ 5 Vollmachten

ebs ATuS GmbH wird mit der Erteilung des schriftlichen Auftrages bevollmächtigt, die in § 4 genannten Leistungen zu erbringen bzw. in Auftrag zu geben. Die Vollmacht umfasst ebenfalls die Befugnis gegenüber Behörden, (z.B. Standesamt), Sozialversicherungsträgern, Versicherungen oder sonstigen Dritten (z.B. Kirchengemeinde, Florist, Zeitungsverlag) Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. Erklärungen sowie Urkunden in Empfang zu nehmen.

ebs ATuS GmbH kann die Beauftragung eines Dritten als Eigen- bzw. als Fremdgeschäft für den Auftraggeber vornehmen. Insoweit erteilt der Auftraggeber ebs ATuS GmbH durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht und stellt das ebs ATuS GmbH im Hinblick auf die Auftragsvergabe von Fremdarbeiten ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB frei.

§ 6 Preise

Die Preise ebs ATuS GmbH unterteilen sich in zwei Kategorien:

a) Eigene Lieferungen und Leistungen: Dabei handelt es sich um von uns verkaufte Waren und/oder von uns erbrachte Dienstleistungen. Alle genannten Preise sind Endpreise einschließlich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Fremdleistungen: Unter Fremdleistungen fallen alle Leistungen, die nicht unmittelbar durch uns erbracht werden, sondern von uns in Ihrem Auftrag besorgt werden. Dies sind alle Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. (Kränze, Blumen, Bouquets, Zeitungs, Trauer- und Danksagungsanzeigen, Kremationtransfers, Musik und Trauerredner, ONLINE Chat, Foto- und Videodokumentation, Akkommodation, Transfers, Restaurants, Leichenschmaus usw.). Alle hierzu von uns genannten Preise sind Endpreise der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Preise der Fremdleistungen werden von uns ausdrücklich unverbindlich genannt. Maßgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung, insbesondere bei Auslagen und Gebühren, deren Höhe in der Regel erst nach Vollendung der Bestattungsleistung feststehen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Der Vergütungsanspruch ist, sofern nicht anders vereinbart, ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in der Rechnung genannte Kontostelle (Bankverbindung) zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Kontogutschrift.

ebs ATuS GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Teilleistungen (z.B. Abholung, Transfers, Reservierungen) zu verlangen.

Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder andere Wertdokumente und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung.

Soweit Leistungen von ebs ATuS GmbHs durch Dritte, insbesondere Sterbekassen, Versicherungen, vergütet werden, ist ebs ATuS GmbH befugt, diese Zahlungen auf seinen Vergütungsanspruch anzurechnen.

Diese Abrechnung kann dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang erteilt werden, bei mehreren Drittzahlungen jeweils binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände und Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.

§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 10 Mängelansprüche des Auftraggebers

Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Geringfügige Abweichungen des gelieferten Gegenstandes oder ausgeführte Leistung bzgl. Qualität, Farbe, Form im Verhältnis zu Mustern oder Katalogabbildungen (auch Flyer, Internet, Geschäftskorrespondenz etc.) stellen keinen Mangel dar, soweit diese handelsüblich sind und den Vertragsgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

ebs ATuS GmbH übernimmt für Schäden und Folgeschäden an Personen und Gut, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. an
wesentlicher Vertragspflichten, auch solche die durch fehlerhafte Verfahren entstehen, keine Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Diese sind im Rahmen der gesetzlich geregelten Möglichkeiten direkt vom Auftraggeber direkt angegangen werden.
Änderungen, die der Ergonomie, Ökonomie oder den örtlichen Erfordernissen entsprechen erfolgen ohne vorherige Ankündigung. Regressansprüche von Auftraggebern an ebs ATuS GmbH sind ausgeschlossen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit werden im Rahmen von gesetzlich geregelten Instanzen entschieden.
Alle genannten Hersteller, Marken- und Produktbezeichnungen sind geschützte Warenzeichen der jeweiligen Titelhalter, Unternehmen und Inhaber. Alle verwendeten Firmenzeichen und Logos sind geschützte Wort- oder Bildmarken der jeweiligen Hersteller, Unternehmen und Inhaber.

§ 11 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung (insbesondere Beisetzung sterblicher Überreste aus Urne).

§ 12 vorzeitige Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung ist ebs ATuS GmbH berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 50% der Zahlungen abzüglich der angefallenen Administrationskosten und Entgelte, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. Weitergehende Ansprüche bleiben ebs ATuS GmbH dem Auftraggeber gegenüber vorbehalten.

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber bestätigt gegenüber ebs ATuS GmbH, dass an den von ihm beigebrachten Fotovorlagen bzw. digitalen Bilddateien
a) kein fremdes Urheberrecht besteht, oder
b) ein zu seinen Gunsten bestehendes Nutzungsrecht besteht.
Im Fall einer Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzung stellt der Auftraggeber ebs ATuS GmbH von eventuellen Haftungsansprüchen umfänglich frei.

2. Der Auftraggeber autorisiert ebs ATuS GmbH, die Fotos bzw. digitalen Bilddateien uneingeschränkt für die durch den Auftraggeber bestellten Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-/Dankesanzeigen weiterzugeben.

Das von ebs ATuS GmbH erarbeitete Bild- und Textmaterial, sowie Webseiteninhalte sind urheber- und eigentumsrechtlich geschützt und darf nur mit dessen Genehmigung weiterverwendet werden. Das Vervielfältigen, Verändern, Versenden von ebs ATuS GmbH Foto- und Videomaterial, Mitschnitte von Video- und Sprach-Chats ist ebenso urheber- und eigentumsrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von ebs ATuS GmbH verwendet werden.

§ 14 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. der Angehörigen werden von uns zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung erhoben und verwendet, soweit sie für die Vertragserfüllung und werbetechnischen Belange von ebs ATuS GmbH erforderlich sind. Die Daten werden nur zu oben genannten Zwecken an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer genannten Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten vorschlagen und zusammen mit uns erwirken. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

§ 15 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von ebs ATuS GmbH.

§ 16 Schlussbestimmungen

Sollte sich eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge gesetzlicher Änderungen nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.